Heilmittelkombinationen (D1)
Kombination aus diversen Therapiemöglichkeiten um Patient gezielt zu behandeln
Heilmittelkombinationen können vom Arzt bzw. der Ärztin bei komplexen Krankheitsbildern oder nach schweren Verletzungen verordnet werden. Der Therapeut / die Therapeutin kann dann eine gezielte Kombination aus Krankengymnastik, Manueller Therapie, Massage, Manueller Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät und Mittel der Physikalischen Therapie auswählen, um den Patienten/ die Patientin gezielt zu behandeln.
Eine Praxis die Heilmittelkombinationen anbietet muss über alle hierzu erforderlichen fachlichen und räumlichen Qualifikationen / Möglichkeiten verfügen.
Heilmittelkombinationen werden gesondert verordnet.